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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Jakob Hauser AG

1. Allgemeines

Die vorliegenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AVLB) gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Jakob Hauser AG, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Die Jakob Hauser AG ist weder an Geschäfts- und Lieferbedingungen noch an sonstige Dokumente des Kunden gebunden, die diese AVLB ersetzen oder abändern.

2. Preise

Unsere Kostenvoranschläge sind Richtpreise mit einer Toleranz von +/- 10%. Gültigkeit 2 Monate. Sie werden nach bestem Wissen erstellt. Nicht enthalten sind Kosten, welche durch beschädigte, nicht sichtbare Bereiche verursacht werden. Zudem können Mehrkosten entstehen, wenn Anbauteile infolge Alterung oder Rost nicht ohne Beschädigung demontiert werden können. Die aufgeführten Ersatzteilpreise sind einem aktuellen Tarifwerk entnommen. Die Ersatzteilpreise der Importeure können jedoch zum Zeitpunkt der Lieferung von diesen abweichen. Es werden die aktuellen Ersatzteilpreise verrechnet.

3. Zahlungsbedingungen

Die Zahlungsfristen laufen ab Fakturadatum. Es gelten die Konditionen, welche auf der Rechnung gedruckt sind. Nichteinhalten der Zahlungsfrist bewirkt Verzug des Kunden, ohne dass eine Mahnung nötig wäre. Bei Zahlungsverzug schuldet der Käufer vom Zeitpunkt der Fälligkeit einen Verzugszins in der Höhe der üblichen Blankokreditzinsen.

4. Liefertermin

Alle Angaben über Liefertermine sind unverbindlich. Sie erfolgen nach bestem Wissen, wie sie bei normaler Zulieferung und unter geordneten Verhältnissen eingehalten werden können.

5. Gewährleistung

Die Carrosserie Jakob Hauser AG gewährt auf die von ihr ausgeführten Arbeiten (gemäss den untenstehenden Bedingungen) Garantie. Bestandteil dieser Garantie-Bescheinigung ist die beiliegende Reparaturrechnung. Falls der Rechnung eine Audatex-Auswertung beiliegt, ist diese ebenfalls Bestandteil der Garantiebescheinigung. Wir empfehlen, alle Formulare aufzubewahren.

Die Carrosserie Jakob Hauser AG gewährt für ihre ausgeführten Reparaturabschnitte folgende Garantien:

  • Weitergewährung der vom Fahrzeughersteller abgegebenen Garantien. Es sind dies abschliessend Durchrostungs- und Lackgarantie gemäss Herstellerangaben.
  • Eine lebenslange Garantie auf ausgewechselte oder instandgesetzte Teile, sofern …

A) … das Fahrzeug einer jährlichen Überprüfung durch die Carrosserie Jakob Hauser AG unterzogen wird.

Werden bei der Überprüfung Schäden festgestellt (verursacht durch äussere Einwirkung oder Vernachlässigung der Autopflege), sind diese unverzüglich beseitigen zu lassen.

B) … die Gewährleistungsfrist des Herstellers noch während mehr als 3 Jahren gewährt wird.

Schäden durch äussere Einflüsse (Insekten- und Vogelkot, Baumharze usw.) sind von der Garantie ausgeschlossen (analog Garantiebestimmungen der Fahrzeug-Hersteller). Durch regelmässige Pflege des Autolackes (gemäss Fahrzeughandbuch) sowie sofortigem Entfernen von Ablagerungen aller Art können solche Schäden vermieden werden.

Die Lackierung sollte mindestens einmal im Jahr mit einem von uns empfohlenen Lackreinigungs- und Poliersystem gepflegt werden.

Der Fahrzeughalter ist verpflichtet, sichtbare Mängel sofort nach deren Auftreten zu melden. So kann der Fehler umgehend behoben und andere Schäden vermieden werden.

Bei Montageteilen, elektronischen Bestandteilen und Ähnlichem beschränkt sich die Garantie auf diejenige, welche der Lieferant gewährt. Als Ersatzteile werden von uns ausschliesslich Originalersatzteile verwendet (ausgenommen sind je nach Fabrikat und entsprechender Lieferfähigkeit Frontscheiben).

Um Garantieansprüche geltend machen zu können, benötigt der Fahrzeughalter die Originalreparaturrechnung mit allen Belegen.

Werden später von Drittfirmen (ohne Kenntnis der Jakob Hauser AG) weitere Reparaturen vorgenommen, entfällt jeder Gewährleistungsanspruch gegenüber der Jakob Hauser AG.

Die oben aufgeführten Gewährleistungsansprüche beziehen sich ausschliesslich auf Instandstellungen von Unfall-, Hagel- und Glasschäden (nur bei Ersatz von geklebten Scheiben).

Bei Rostinstandstellungen, Restaurationen (siehe Ergänzungen zu „Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen des VSCI“ der Firma Jakob Hauser AG, 4800 Zofingen, Abteilung Historische Fahrzeuge), Abänderungen und anderen Arbeiten gelten die Garantiebestimmungen gemäss OR. Die Garantie wird nur gewährt, wenn alle Arbeitsprozesse (Spengler- und Lackierarbeiten) in unserem Betrieb ausgeführt und Originalersatzteile verwendet wurden.

6. Haftung

Die Haftung der Jakob Hauser AG richtet sich ausschliesslich nach den im vorstehenden Abschnitt getroffenen Vereinbarungen. Alle dort nicht zugesprochenen Ansprüche, gleich welcher Art und aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Es sei denn, sie beruhen auf rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit.

7. Änderungen, Gerichtsstand und Erfüllungsort

Alle Änderungen, die diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen betreffen, bedürfen der schriftlichen Form. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Zofingen.


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